Die Weiterbildung soll den zukünftigen Betreuungskräften nicht nur fachliche, sondern auch personelle und soziale Kompetenzen vermitteln. Deswegen stehen auf dem Stundenplan eben nicht nur pflegewissenschaftliche Inhalte, sondern auch Module, die sich mit Kommunikation, zwischenmenschlichen Beziehungen und Verhaltensweisen beschäftigen.
Hier lernen die angehenden Betreuungskräfte außerdem, worauf sie im Umgang mit demenzerkrankten Menschen besonders achten müssen, wie sie diese am besten beschäftigen und fördern und individuell auf diese eingehen können. Auf dem Stundenplan stehen deswegen Module wie
- Lehre der Erkrankungen im Alter
- Demenz und Demenzerkrankung
- Psychologie
- Kommunikation/Gesprächstechniken
- Arbeiten mit der Biografie
- Stress- und Konfliktlösung
- Beschäftigung und Freizeitgestaltung
- Bewegungsübungen
- Stärkung der Empathie
- Grundkenntnisse der Hauswirtschaft
- Ernährungslehre
- Pflege und Pflegedokumentation
- Hygiene
- Wohnen und Wohnformen
- Rechtliche Aspekte
Formale Voraussetzungen
Da sich die Weiterbildung nicht an examinierte Pflegekräfte richtet, gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht zu den notwendigen Zulassungsvoraussetzungen. Dennoch verlangen viele Anbieter, dass die Bewerber zumindest schon einmal in den Pflegeberuf „hineingeschnuppert“ haben und dementsprechend ein mehrtägiges qualifizierendes Praktikum absolviert haben. Andere nutzen wiederum institutsinterne Tests oder ein Gespräch, um die Eignung ihrer Bewerber zu prüfen.
Je nach Institut kann es außerdem möglich sein, dass ein Hauptschulabschluss verlangt wird. Auch eine gesundheitliche Eignung sowie ausreichende Deutschkenntnisse werden in der Regel vorausgesetzt.
Wie man sieht, gibt es hier je nach Institut Unterschiede. Aus diesem Grund sollte man sich frühzeitig beim Anbieter seiner Wahl erkundigen, welche Qualifikationen genau verlangt werden.
Persönliche Voraussetzungen
Für eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI sind nur wenige formale Qualifikationen notwendig. Umso wichtiger ist es deswegen, dass die Bewerber die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen mitbringen. Dazu gehören vor allem ein hohes Maß an Motivation für soziale und pflegende Tätigkeiten, Wertschätzung für ältere Menschen, Geduld, gute kommunikative Fähigkeiten, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Einfühlungsvermögen und Sensibilität spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Da der tagtägliche Umgang mit (demenzkranken) Menschen aber auch psychisch belastend sein kann, ist es ebenfalls wichtig, dass man Berufliches und Privates trennen kann und die Arbeit nach dem Feierabend nicht mit nach Hause nimmt.
Um den bundesweit einheitlichen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen zu genügen, sollte eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI mindestens 160 - 240 Unterrichtsstunden umfassen. Je nach Anbieter und Organisationsform können sich diese auf eine Dauer von zehn Wochen bis drei Monate erstrecken.
Die Weiterbildung unterteilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei letzterer aus einem sogenannten Orientierungspraktikum (ca. eine Woche) und einem Betreuungspraktikum (ca. zwei Wochen) besteht. Abgeschlossen wird der Lehrgang in der Regel durch eine schriftliche und eine praktische Prüfung.
Die Weiterbildungen zur Betreuungsfachkraft nach § 43b, 53c SGB XI werden in verschiedenen Formen bzw. Zeitmodellen angeboten.
Der überwiegende Anteil der Lehrgänge wird allerdings in Vollzeit oder im berufsbegleitenden Präsenzunterricht abgehalten. Im letzteren Modell finden die Seminare dann entweder halbtags oder in den Abendstunden und an den Wochenenden statt und können so auch neben einem Vollzeit-Job absolviert werden.
Eine weitere Alternative bietet ein Fernlehrgang: In diesem rufen die Teilnehmer die Lehrgangsinhalte online ab und bearbeiten diese zeitlich und räumlich flexibel im Selbststudium. In der Regel müssen zwar auch hier einige Präsenzveranstaltungen besucht werden, die aber meist an den Wochenenden oder als Blockveranstaltungen organisiert sind und sich so ebenfalls mit einer Berufstätigkeit vereinbaren lassen. Auch die oben erwähnten Praktika müssen in dieser Variante ebenfalls abgeleistet werden.
Hat man die Weiterbildung erfolgreich bestanden, erhält man den Titel „Betreuungskraft gemäß § 43b“ sowie ein institutsinternes Zertifikat. Da die Weiterbildungen einheitlich geregelt sind, gibt es in der Regel keinen Unterschied bei der Anerkennung der Abschlüsse – unabhängig davon, bei welchem Institut sie erworben wurden. Um sicherzugehen, dass dein Abschluss auf dem Arbeitsmarkt auch etwas wert ist, solltest du aber auf jeden Fall darauf achten, dass die von dir absolvierte Weiterbildung den Mindestumfang von 160 Unterrichtsstunden erreichen und das Absolvieren der oben genannten Praktika beinhalten.
44 Anbieter mit Weiterbildungen zur Betreuungskraft
Zu den Aufgaben von Betreuungskräften nach § 43b, 53c SGB XI bzw. sogenannten Betreuungsassistenten gehören weniger die klassischen pflegerischen Tätigkeiten, sondern vielmehr die betreuenden Elemente der Pflege. Sie sind in erster Linie für die sogenannten Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen zuständig, welche der Steigerung des psychischen Wohlbefindens der Patienten dienen. Dazu gehören zum Beispiel Malen, Basteln, Singen, handwerkliches Arbeiten, Spazierengehen oder die Begleitung bei Arztbesuchen. Ihr Ziel ist es, den Patienten durch die zusätzliche Betreuung Zuwendung entgegenzubringen, ihnen ein Gefühl der Wertschätzung zu vermitteln und ihnen eine aktive Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Für Betreuungskräfte kommen dementsprechend zahlreiche Einsatzmöglichkeiten sowohl in voll- als auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in Frage. Da die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI nicht mit einer beruflichen Ausbildung zur examinierten Pflegekraft vergleichbar ist, bietet sie selbst wenig konkrete Aufstiegsmöglichkeiten. Sie eignet sich eher als Einstieg in die Pflegebranche. Wer hier langfristig Karriere machen möchte, sollte also darüber nachdenken, später noch eine dreijährige Ausbildung anzuhängen. Wer hingegen langfristig als Betreuungskraft tätig sein möchte, ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich an einer zweitägigen Fortbildung teilzunehmen und sein Wissen hier auf den neusten Stand zu bringen.
Die Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI kann nicht die gleiche fachliche Qualifikation wie eine examinierte Fachkraft aufweisen; ihr Gehalt liegt daher eher im unteren Bereich der Gehaltsstruktur in der Pflegebranche.
So gibt z.B. test.de das Einkommen einer Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI mit rund 1.300 - 1.700 Euro pro Monat (brutto) an.
Trotz mangelnder Aufstiegschancen wirkt sich die Berufserfahrung natürlich auch in diesem Berufsbild auf das Einkommen aus. Wer also bereits über mehrere Jahre als Betreuungsassistent tätig ist, wird in der Regel mehrere hundert Euro mehr pro Monat verdienen als ein Berufsanfänger.
Allen, die bereits auf der Jobsuche sind oder sich einfach nur mal den Pflege-Arbeitsmarkt näher anschauen wollen, raten wir einen regelmäßigen Blick in Stellenbörsen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Betreuungskräfte häufig eher lokal gesucht werden und Ausschreibungen eher selten in die großen Stellenbörsen gehen.