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Weiterbildung: Assistenz und Betreuung durch Pflegehelfer

Pflegeeinrichtungen jeder Art sind auf die Mithilfe von Pflegehelfern, Alltagsbetreuern, Demenzbegleitern und Haushaltsassistenten angewiesen. So gibt es sehr viele Weiterbildungen, die Personen ohne große pflegerische Qualifikation auf eine unterstützende Tätigkeit in einer Pflegeeinrichtung vorbereiten.

Pflegehelfer und -assistenten jeder Art entlasten Pflegefachkräfte bei ihrer täglichen Arbeit ungemein. Je nach Erfahrungshorizont und Weiterbildung übernehmen sie die unterschiedlichsten Aufgaben. Sie assistieren bei der Bedside-Pflege oder betreuen pflegebedürftige Personen, indem sie ihnen bei der Bewältigung ihres Alltags helfen. Sie aktivieren Senioren, helfen im Haushalt oder begleiten demente Personen.

Besonders anerkannt sind Weiterbildungen zur Betreuungskraft, die nach § 43b, 53c SGB XI konzipiert sind. Dieser Abschluss ist überall anerkannt und bietet deshalb die besten Berufsaussichten.

Pflegehelfer: Weiterbildung oder Ausbildung?

Neben Helfer-Weiterbildungen gibt es Pflegehelfer-Ausbildungen mit einer Dauer von mindestens einem Jahr. Je nach Bundesland kann es sich dabei um eine anerkannte Berufsausbildung handeln. So ist der Altenpflegehelfer in Hessen, NRW oder Baden-Württemberg ein geregelter Gesundheitsfachberuf. In anderen Bundesländern ist unter Umständen nur eine Weiterbildung gemeint.

Alle Infos zu Assistenz-Weiterbildungen

Weiterbildungen zur Assistenz in der Pflege: Inhalte

Je nach fachlicher Ausrichtung der Weiterbildung (allgemein, für Demenzpatienten, für psychisch kranke Personen oder als Haushaltshilfe) ergeben sich folgende mögliche Inhalte:

  • Grundlagen der Pflege: Körperpflege und Hygiene
  • Grundkenntnisse über geriatrische Krankheitsbilder
  • Pflege bettlägeriger Menschen
  • Hauswirtschaft/Küche
  • Wäsche und Kleiderpflege
  • Reinigung und Pflege von Wohn- und Sanitärräumen
  • Ernährung für unterschiedliche Altersgruppen
  • Sozialpädagogik
  • Grundlagen des Spiels 
  • Beschäftigung auf der Grundlage des biografischen Ansatzes
  • Gedächtnistraining
  • Kommunikation
  • Sterbebegleitung

Voraussetzungen

Formale Voraussetzungen 

Weiterbildungen als Betreuer, Helfer und Assistenz richten sich an Personen, die noch keine oder wenig pflegerische Erfahrung haben. Sich als Hilfskraft ausbilden zu lassen, ist also theoretisch für jeden möglich. Kriterien, die viele Anbieter fordern, sind:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Hauptschulabschluss
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Körperliche und psychische Eignung

Betreuungskräfte gemäß §43b (früher § 87b) müssen vor Beginn ein fünftägiges Orientierungspraktikum vorweisen.

Persönliche Voraussetzungen

Wer mit Menschen zusammenarbeiten will, sollte über umfangreiche soziale Kompetenzen verfügen – besonders in der Pflege, wo man sehr nah am Menschen ist. Empathie, Geduld und Spaß an Kommunikation gehören zu den Grundvoraussetzungen, um pflegebedürftigen Menschen gut helfen zu können. Daneben darf auch Teamgeist nicht fehlen, da Helfer mit dem Fachpersonal zusammenarbeiten und deren Anweisungen entgegennehmen.

Dauer und Verlauf

Je nach Weiterbildungsform kann eine Weiterbildung zur Pflegeassistenz wenige Wochen bis zu mehrere Monate dauern.

In der Regel setzt sich eine solche Maßnahme aus einem Theorie- und einem Praxisteil zusammen, beide Teile mit einer Mindeststundenzahl. So werden im Unterricht, der je nach Organisation in den Abendstunden, als Fernlehrgang daheim oder an aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet, in einer kleineren Gruppe die Inhalte theoretisch vermittelt. Dazu kommt ein Praktikum oder sogar mehrere, die dazu dienen, das Erlernte in der Praxis anzuwenden. Die praktischen Stunden werden in der Pflegeeinrichtung der eigenen Wahl absolviert. Wie viele Stunden hier absolviert werden müssen, ist von Lehrgang zu Lehrgang unterschiedlich.

Weiterbildungsformen

Kurse, die auf eine Unterstützungstätigkeit in der Pflege vorbereiten, können in Vollzeit, als Fernstudium oder in Teilzeit als berufsbegleitende Maßnahme stattfinden. Da es deutschlandweit ein großes Angebot gibt, fällt es nicht schwer, die für sich passende Weiterbildung zu finden.

Anerkennung

Wie bereits erwähnt, ist es sinnvoll auf den Zusatz „nach § 43b“ (früher § 87b) zu achten. Dieser Paragraf des Sozialgesetzbuches regelt nämlich die Aufgaben von Betreuungskräften und die Anforderungen an sie. Weiterbildungen, die sich danach richten, sind also weitestgehend einheitlich geregelt.

Weiterbildungskurse, die sich nicht auf diesen Paragrafen berufen, sind also freier gestaltet und nicht nach bestimmten Richtlinien ausgerichtet. Das heißt nicht, dass sie schlecht sind. In dem Fall ist es ratsam sich die Kursbeschreibung genau anzusehen. Eine gute Weiterbildung hat Praxisbezug, dauert mehrere Wochen und behandelt alle relevanten Themen ausführlich genug, um angehende Hilfskräfte optimal auf eine unterstützende Tätigkeit in der Pflegearbeit vorzubereiten.

65 Anbieter für Assistenz- und Helfer-Weiterbildungen

Karriere nach der Weiterbildung

Aufgrund ihrer geringen Qualifikation übernehmen Pflegeassistenten und Betreuer nur Assistenzaufgaben. Sie arbeiten eng mit Fachkräften zusammen, indem sie diesen unter die Arme greifen und sie damit entlasten. Sie sind aber nicht nur auf delegierte Aufgaben angewiesen, sondern übernehmen auch eigenständig kleinere Tätigkeiten beziehungsweise beschäftigen die pflegebedürftigen Personen. Das kann die Aktivierung und Motivierung für Freizeitaktivitäten sein, Gedächtnistraining oder einfach Unterhaltung.

Es ist ratsam sich als Pflegehelfer, Betreuungskraft, Demenzbegleiter oder anderweitige Hilfskraft im pflegerischen Bereich langfristig über Weiterbildungen oder eine Berufsausbildung zur Pflegefachkraft weiterzuqualifizieren, um Aufgaben mit mehr Verantwortung zu übernehmen.

Gehalt

Das Gehalt von Betreuungskräften fällt sehr unterschiedlich aus. Im besten Fall entspricht ein Vollzeitjob bei einem Träger mit guten finanziellen Verhältnissen einem Monatsgehalt von knapp 2.400 Euro (brutto). Im schlechteren Fall liegt das monatliche Gehalt bei 1.500 Euro (brutto) für die gleiche Stundenzahl.

Wie kommen die Unterschiede zustande?

Faktoren, die die Gehaltshöhe beeinflussen, sind in erster Linie die Trägerschaft, der Standort und der Umfang an übernommener Verantwortung. Im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen Trägern sind die Aussichten meistens besser als bei privatwirtschaftlichen Institutionen. Des Weiteren gibt es immer noch große regionale Unterschiede – in Süd- und Westdeutschland sind die Löhne höher als im Osten. Und zuletzt spielt natürlich auch die Erfahrung in der Pflege eine große Rolle. Wer viel Verantwortung übernimmt, kann auch mehr Geld verlangen.

Grundsätzlich sollte aber jedem klar sein, dass die Gehälter in der Pflege oft gering ausfallen. Gerade Hilfskräfte haben hier das Nachsehen. Um in der Pflege gut Geld zu verdienen, ist Weiterbildung unerlässlich.

Mehr zum Thema: Gehalt in der Pflegebranche

Jobmarkt

Allen, die bereits auf der Jobsuche sind oder sich einfach nur mal den Pflege-Arbeitsmarkt näher anschauen wollen, raten wir einen regelmäßigen Blick in Stellenbörsen. 

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