Weiterbildung: Pflegeberater (§ 7a SGB XI)
Pflegeberater sorgen für eine Verbesserung der Versorgungssituation von Pflegebedürftigen und entlasten Angehörige durch eine umfassende Beratung. Auf dieser Seite erläutern wir, welche Weiterbildungsmöglichkeiten es im Bereich der Pflegeberatung gibt und gehen auf Inhalte, Voraussetzungen und Karrierewege ein.
Inhaltsverzeichnis
Im Januar 2009 wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Pflegeberatung als Rechtsanspruch verankert und zwar in Paragraf 7a SBG XI. Eine unabhängige Beratung soll Pflegebedürftige informieren und Angehörige entlasten.
Pflegeberater kennen Sozialleistungen und Hilfsangebote, auf die sie Interessierte und Personen, die sich schlagartig mit der Pflege von Angehörigen beschäftigen müssen, hinweisen können und sind in der Lage, individuelle Versorgungspläne mit ihnen auszuarbeiten. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI wird von Krankenkassen, Pflegediensten, Krankenhäusern, Verbraucherzentralen, Sozialämtern, Pflegestützpunkten und privaten Pflegeberatungen angeboten.
Definition Pflegeberater
Aufgepasst: Die Bezeichnung „Pflegeberater“ ist nicht gesetzlich geschützt und nicht alle Weiterbildungsmaßnahmen sind gleich gestaltet. Neben dem Pflegeberater nach § 7a gibt es noch den Pflegeberater nach § 45 sowie individuelle Zertifizierungen. Hinzu kommt, dass mit der englischen Bezeichnung für Pflegeberatung – Case Management – weitere Weiterbildungen dazu gezählt werden, die nicht immer einheitlich geregelt sind.
Die Unterscheidung des Pflegeberaters nach § 7a und § 45 ist dabei sehr einfach: Pflegeberater nach § 45 schulen Angehörige und ehrenamtlich tätige Personen in der eigenständigen Pflege ihrer Angehörigen. Diese Aufgabe ist besonders wichtig, da knapp 70 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause privat und ehrenamtlich gepflegt werden. Die pflegenden Personen verfügen aber in der Regel nur über sehr wenig Fachkenntnis, was wiederum zu großen körperlichen und seelischen Belastungen führt. Pflegeberater nach § 45 erstellen dafür Schulungskonzepte und führen diese zu Hause bei Pflegenden durch.
Das Aufgabenspektrum von Pflegeberatern nach § 7a ist dabei wesentlich umfassender. Sie sind in der Lage ein individuelles Fallmanagement zu betreiben: Sie erfassen systematisch den Hilfsbedarf einer Person, erstellen einen Versorgungsplan und wissen, an welche Stellen im Sozialsystem sich Betroffene wenden können. Für eine Beratung diesen Umfangs ist eine umfangreiche Weiterbildung gemäß § 7a unerlässlich.
Pflegeberater vs. Case Manager
Pflegeberatung und Case Management werden häufig in einem Atemzug genannt. Die Aufgaben von Pflegeberatern und Case Managern sind auf den ersten Blick recht ähnlich und schließlich ist das Case Management Teil jeder Pflegeberater Weiterbildung. Jedoch kann man diese beiden Bezeichnungen nicht einfach gleichsetzen. Es ist also wichtig, zwischen Pflegeberatern und Case Managern zu unterscheiden.
Pflegeberater führen eine individuelle Fallberatung durch und vermitteln Versorgungsangebote. Eine solche Beratung findet in der Regel nur einmal bzw. in einem begrenzten Zeitraum statt. Case Management jedoch hat den Anspruch einer langfristigen Begleitung einer pflegebedürftigen Person, denn nicht jede Person mit Beratungsbedarf ist auf ein komplexes Case Management angewiesen. Für Interessierte, die sich umfassend mit Case Management befassen wollen, gibt es eigene Case Management Weiterbildungen.
Im Folgenden soll die Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a näher beleuchtet werden.
Weiterbildungen zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI befassen sich mit folgenden Themen:
Formale Voraussetzungen
Der zeitliche Umfang und Ablauf der Weiterbildung zum Pflegeberater nach § 7a ist zwar von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, eine besonders häufige Form ist aber die berufsbegleitende Variante. Hierbei absolvieren die Teilnehmer die Weiterbildung in Teilzeit neben dem Beruf. Diese dauert dann etwa ein Jahr, innerhalb dessen man beispielsweise an zwei Abenden in der Woche sowie an einzelnen Wochenenden zum Unterricht erscheinen muss. Dazu kommt noch ein großer Anteil an Selbststudienphasen, d.h. Inhalte müssen zuhause nachgearbeitet und vorbereitet werden.
Pflegeberater arbeiten bei Krankenkassen, Sozialämtern, Beratungsstellen von Städten und Kommunen, bei ambulanten Pflegediensten oder in Krankenhäusern im Entlassungsmanagement. Dort beraten sie Menschen, die selbst pflegebedürftig geworden sind oder Angehörige, die sich um die Pflege kümmern. In einer professionellen Beratung versuchen sie den Hilfsbedarf der pflegebedürftigen Person zu erfassen und daraus einen Versorgungsplan abzuleiten. Sie beantworten Fragen wie „Wie beantrage ich eine Pflegestufe?“ oder „Wo bekomme ich Zuschüsse für Pflegehilfsmittel?“, geben aber auch von sich aus Tipps, welche Sozialleistungen die Person in Anspruch nehmen kann, um ihre Situation zu verbessern und weiteren Maßnahmen präventiv begegnen zu können.
Das Gehalt von Pflegeberatern ist in etwa bei 2.500 – 3.500 Euro (brutto) monatlich anzusiedeln, kann aber im Einzelfall auch noch höher ausfallen. Einige Quellen im Internet nennen ein noch geringes Einstiegsgehalt, das unter 2.000 Euro liegt. Das halten wir jedoch für zu gering angesetzt. Schließlich ist zu beachten, dass die Weiterbildung zum Pflegeberater und damit auch das Berufsbild noch verhältnismäßig neu ist und es sich hierbei um veraltete Werte handeln kann. Durch die gesetzliche Regelung eines Anspruchs auf Pflegeberatung seit 2009 bilden sich erst jetzt viele Berufstätige zum Zertifizierten Pflegeberater weiter. Zertifizierte Pflegeberater dürften also eher mit einem Monatsgehalt ab 2.500 Euro rechnen, das im Verlauf der Karriere steigt. Pflegeberater, die keine Weiterbildung gemäß den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes absolviert haben, dürften in der Tat darunter liegen.