Das primäre Ziel der Weiterbildungen zum Geprüften Pflegesachverständigen im Gesundheitswesen (Pflegegutachter) ist es, die Teilnehmer so umfassend zu qualifizieren, dass sie im Anschluss die Pflegebedürftigkeit oder den Grad einer Behinderung eines Patienten ermitteln, die Qualität von erbrachten Pflegedienstleistungen beurteilen und Gutachten für Gerichte und Leistungsträger erstellen können.
Aus diesem Grund beschäftigen sich die Weiterbildungen in erster Linie mit juristischen und methodischen Modulen. Inhaltlich abgerundet werden sie durch Seminare zu den Themen Ethik, Pflegebedürftigkeit, Qualitätsmanagement und Ähnlichen. Auf dem Lehrplan finden sich dementsprechend Seminare wie
- System der Rechtsprechung in der BRD
- Zivilrecht, Sozialrecht, Strafrecht
- Steuerrechtliche Grundlagen
- Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen
- Recherche
- Gutachtenerstellung
- Pflegephilosophie
- Pflegebezogenes Assessment
- Qualitätsmanagement
- Kommunikationstechniken
- Pflegesachliche Instrumente der Begutachtung
Die Weiterbildungen zum unabhängigen bzw. Geprüften Pflegesachverständigen weisen auch bei verschiedenen Anbietern in der Regel deckungsgleiche oder zumindest sehr ähnliche Lehrpläne auf, in denen die selben grundlegenden Inhalte behandelt werden. Unterschiede finden sich allerdings bei den ergänzenden Thematiken; aus diesem Grund kann es sich durchaus lohnen, im Vorfeld verschiedene Curricula miteinander zu vergleichen und so den Lehrgang zu finden, der am besten zu den eigenen Interessenschwerpunkten passt.
Formale Voraussetzungen
Um an einer Weiterbildung zum unabhängigen Pflegesachverständigen teilzunehmen, müssen im Vorfeld eine Reihe von formalen Voraussetzungen erfüllt werden. Welche das konkret sind, kann allerdings je nach Anbieter variieren. Zu den Mindestanforderungen zählen auf jeden Fall immer eine abgeschlossene Berufsausbildung aus dem Pflegebereich sowie ein gewisses Maß an Berufserfahrung. Je nach Institut werden hier zwei bis fünf Jahre in einer Festanstellung oder drei Jahre in einer freiberuflichen Tätigkeit verlangt.
Zusätzlich können weitere Anforderungen wie zum Beispiel ein Mindestalter von 25 Jahren oder die regelmäßige Teilnahmen an fachlich relevanten Weiterbildungen nachgefragt werden. Manche Anbieter, wie zum Beispiel der TÜV, haben außerdem ein System von aufeinander aufbauenden Aus- und Weiterbildungen. Wer sich hier zum Pflegesachverständigen ausbilden lassen möchte, muss zuerst einmal eine Weiterbildung zur Fachkraft für Pflegebedürftigkeit absolvieren.
Wie du also siehst, können die Voraussetzungen je nach Institut ganz unterschiedlich sein. Aus diesem Grund solltest du dich unbedingt frühzeitig beim Anbieter deiner Wahl erkundigen und sichergehen, dass du alle nachgefragten Qualifikationen mitbringst.
Persönliche Voraussetzungen
Eine erfolgreiche Tätigkeit als Pflegesachverständiger im Gesundheitswesen erfordert nicht nur eine entsprechenden fachlichen Qualifikation, sondern auch noch eine Reihe an bestimmten Eigenschaften und Fähigkeiten. So sollten Pflegesachverständige in erster Linie eine sehr gründliche Arbeitsweise mitbringen. Da ihre Einschätzungen auch in juristischen Streitfällen Bestand haben müssen, müssen sie sowohl bei der Recherche als auch bei der Erstellung von Gutachten immer sorgfältig und strukturiert vorgehen. Wichtig ist in diesem Berufsbild auch eine sachliche Haltung, die sich an ethischen und juristischen Rahmenbedingungen orientiert und sich nicht von Emotionen leiten lässt. Da Pflegegutachter jeden Tag mit Menschen umgehen, benötigen sie aber natürlich trotzdem ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und eine hohe Kommunikationsbereitschaft.
Eine Weiter- bzw. Ausbildung zum Geprüften Pflegesachverständigen hat in der Regel eine Dauer von 12 bis maximal 18 Monaten.
Zu Beginn beschäftigen sich die Teilnehmer erst einmal mit dem eigentlichen Berufsbild des Pflegesachverständigen sowie seinen entsprechenden Pflichten und Aufgaben. Im Folgenden dreht sich dann alles um die juristischen Grundlagen und die Methodik der Gutachtenerstellung. Im fortgeschrittenen Studium werden auch die Inhalte spezifischer; statt dem allgemeinen Zivil- und Sozialrecht lernen die Absolventen spezielle rechtliche Grundlagen aus dem Pflegebereich kennen (zum Beispiel Arznei- und Betäubungsmittelgesetze) und beschäftigen sich mit pflegespezifischen Paragraphen und Richtlinien sowie dem Qualitätsmanagement. Viele Weiterbildungen beinhalten an dieser Stelle außerdem spezielle Module, die sich mit dem Thema Selbstständigkeit beschäftigen und die notwendigen steuerrechtlichen Grundlagen vermitteln.
Abgeschlossen wird die Weiterbildung schließlich mit einer institutsinternen Prüfung. In dieser muss zum Beispiel ein exemplarisches Gutachten erstellt und präsentiert werden und/oder ein wissenschaftliches Schreiben angefertigt werden.
Weiterbildungen zum unabhängigen bzw. Geprüften Pflegesachverständigen im Gesundheitswesen werden in der Regel berufsbegleitend durchgeführt. Das hat den Vorteil, dass die Teilnehmer in dieser Zeit nicht auf ihr Gehalt verzichten müssen und die nicht immer ganz günstigen Gebühren auch aus diesem bestreiten können.
Auf der anderen Seite stellen berufsbegleitenden Weiterbildungen aber auch eine doppelte Belastung dar, die ein hohes Maß an Motivation und Durchhaltevermögen erfordert. In welcher Form die berufsbegleitende Weiterbildung zum geprüften Pflegesachverständigem angeboten wird, hängt ganz vom jeweiligen Institut ab. Während einige, wie zum Beispiel der TÜV, Präsenzseminare zu festgelegten Zeiten anbieten (welche in der Regel in den Abendstunden und/oder am Wochenende stattfinden), setzen andere lieber auf ein Fernstudium, welches zeitlich und räumlich flexibel absolviert werden kann. Teilnehmer eines Fernstudiums zum Geprüften Pflegesachverständigen erhalten ihre Unterrichtsmaterialien via Post oder können diese online abrufen. Zwar werden auch hier einige Präsenzveranstaltungen durchgeführt; diese finden aber ergänzend und weitaus weniger häufig statt.
Die Weiter- bzw. Ausbildung zum Pflegesachverständigen ist bundesweit nicht einheitlich geregelt, und die verschiedenen Anbieter führen eigene, institutsinterne Prüfungen durch. Aus diesem Grund gibt es nicht „den einen“ Abschluss, der Absolventen zu einer beruflichen Tätigkeit als Pflegesachverständiger berechtigt, sondern zahlreiche verschiedene Zertifikate, die durch die jeweiligen Anbieter vergeben werden. Diese sind in der Regel durchgehend anerkannt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte im Vorhinein abklären, ob der entsprechende Abschluss durch einen anerkannten Berufsverband anerkannt wird –das verleiht ihm zusätzliches Gewicht.
9 Anbieter für Weiterbildungen zum Pflegegutachter/Sachverständigen
Zu den Hauptaufgaben des Pflegesachverständigen gehören in erster Linie das Beurteilen und Einschätzen der Pflegebedürftigkeitsgrad eines Patienten. Hier nutzen sie ihr fachliches und juristisches Wissen, um entsprechenden Gutachten anzufertigen, auf dessen Grundlage später die Höhe des individuellen Leistungsanspruchs errechnet wird. Sie kommen aber auch in juristischen Streitfällen zum Einsatz, in denen es zum Beispiel um die Überprüfung oder Neubewertung einer Pflegestufe geht. Das tun sie in der Regel im Auftrag von Krankenkassen oder Sozialgerichten, aber auch im Namen von Privatpersonen.
Pflegegutachter finden sich aber auch in diversen Einrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten. Hier sind sie dafür zuständig, die Qualität von Pflegedienstleistungen sowie die medizinische und soziale Behandlung der Patienten zu überprüfen und zu bewerten.
Ein weiterer Aufgabenbereich ergibt sich außerdem in beratenden Funktionen: Pflegesachverständige beraten Pflegebedürftige und deren Angehörige über ihre Möglichkeiten und Rechte oder kommen in auf den Pflegebereich spezialisierten Unternehmensberatungen zum Einsatz. Pflegeberater arbeiten übrigens sowohl in Festanstellungen für Einrichtungen oder Behörden als auch als Freiberufler. Gerade in diesem Berufszweig finden sich zahlreiche unabhängige Pflegeberater, die selbstständig sind und ihr Know-how und ihre Expertise unterschiedlichen Unternehmen, Organisationen oder Personen zur Verfügung stellen. Auf Grund der hohen Nachfrage in der Pflegebranche sind ihre beruflichen Aussichten aber unabhängig von ihren konkreten beruflichen Verhältnissen durchweg positiv.
Die hohe Nachfrage nach qualifizierten Sachverständigen spiegelt sich auch in deren Gehalt wieder. Ihr geschätztes durchschnittliches Jahreseinkommen liegt bei rund 30.000 - 45.000 Euro (brutto). Allerdings muss bei dieser Angabe berücksichtigt werden, dass das Pflegegutachter-Gehalt je nach Art der Beschäftigung (also zum Beispiel als Angestellter oder Freiberufler) stark variieren kann. Selbstständige verdienen in der Regel deutlich mehr als Festangestellte, müssen dafür aber auch höhere Abgaben leisten und haben weniger finanzielle Sicherheit. Bei Angestellten spielt vor allem der Arbeitgeber eine entscheidende Rolle: Wer als Pflegesachverständiger im öffentlichen Dienst unterkommt, kann mit einem Gehalt von 2.999 - 3.688 Euro pro Monat rechnen.*
Schwieriger lässt sich das Einkommen von Pflegesachverständigen in wirtschaftlich ausgerichteten Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Krankenkassen beurteilen: Bei großen Einrichtungen in Süd- und Westdeutschland bestehen gute Chancen auf ein höheres Gehalt, bei kleinen in Ostdeutschland kann auch mal etwas weniger auf der Gehaltsabrechnung stehen.
* Quelle: Bundesagentur für Arbeit