Weiterbildung: Pflegedienstleiter (PDL)
Du suchst nach einem pflegerischen Beruf mit Verantwortung, Entscheidungsgewalt und einem abwechslungsreichen Alltag, der dich immer wieder aufs Neue herausfordert? Dann solltest du unbedingt über eine Karriere als Pflegedienstleiter nachdenken. Im folgenden Artikel findest du alle Informationen über das Berufsbild und den entsprechenden Zugang über eine berufliche Weiterbildung.
Inhaltsverzeichnis
Der Pflegedienstleiter ist das Bindeglied zwischen der Stations- bzw. Abteilungsleitung und der direkten Geschäftsführung und wird oft auch als Pflegedirektor oder verantwortliche Pflegefachkraft bezeichnet. Er arbeitet in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen, wo er alle administrativen und personellen Aspekte organisiert und koordiniert und so für einen reibungslosen Ablauf sorgt.
Eine einheitliche "Ausbildung" zum Pflegedienstleister gibt es nicht. Der Weg in den Beruf führt entweder über ein akademisches Studium oder eine passende Weiterbildung. Letztere richtet sich an Interessenten mit einem staatlich anerkannten Abschluss als Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, die ihre Handlungskompetenzen erweitern und mehr Verantwortung übernehmen möchten.
Im folgenden erfährst du, welche Inhalte die PDL-Lehrgänge genau beinhalten, welche Voraussetzungen du mitbringen musst und wie sich die Karriere- und Gehaltschancen nach dem Abschluss gestalten.
Um als Pflegedienstleiter erfolgreich zu sein, reicht es nicht, nur pflegerisches Fachwissen mitzubringen. Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Management, Kommunikation und Führungskompetenzen spielen in der Berufsausübung mindestens eine genauso große Rolle. Aus diesem Grund beinhaltet der Stundenplan weniger pflegewissenschaftliche Inhalte, sondern konzentriert sich vor allem auf Module, die sich mit BWL, Recht, Management- und Kommunikationsstrategien, dem Führen eines Teams sowie dem richtigen Umgang mit Kunden bzw. Patienten und deren Angehörigen beschäftigen.
Formale Voraussetzungen
Die Berufsbezeichnung „Pflegedienstleiter“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt, unterliegt aber dennoch ganz bestimmten Rahmenbedingungen, die in in § 71 Abs. 3 SGB XI des Sozialgesetzbuches festgehalten sind. Dieser besagt konkret, dass „für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft [...] neben dem Abschluss einer Ausbildung als
Nach deiner erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zum Pflegedienstleiter eröffnen sich dir neue berufliche Möglichkeiten in Kliniken, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Pflege- und Altenheimen oder ambulanten Pflegediensten: Als Pflegedienstleiter bist du hier für die Gesamtheit aller administrativen, personellen und organisatorischen Aufgabenbereiche verantwortlich. Konkret bedeutet das, dass du dich zum Beispiel um die Ermittlung des Personalbedarfs, die Einstellung von neuen Angestellten, die Fort- und Weiterbildung des bestehenden Kollegiums oder die Erstellung der Dienstpläne kümmerst, aber auch um die angemessene Umsetzung von Pflege- und Betreuungskonzepten, das Qualitätsmanagement und Controlling, die Finanzierung und Budgetierung sowie die Sicherstellung der Pflegedokumentation und die Einhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wie schon im vorhergehenden Kapitel deutlich wird, tragen Pflegedienstleiter sehr viel Verantwortung; dementsprechend werden sie aber auch bezahlt! So können Pflegedienstleiter im öffentlichen Dienst und mit tariflicher Vergütung mit rund 3.400 bis knapp 5.400 Euro Gehalt pro Monat (brutto) rechnen.*