Vollzeit
Wer von einem Studium spricht, bezieht sich meistens auf ein Vollzeitstudium bzw. Präsenzstudium. Hier besuchst du als Studierende/r die Universität vor Ort, um deinen Bachelor- oder Masterabschluss zu erarbeiten.
Allerdings gibt es keinen festen Stundenplan wie in der Schule. Stattdessen bestimmst du anhand deiner Kurswahl, wie ausgelastet deine Woche ist. So kannst du dir beispielsweise Zeit einräumen, um nebenbei ein wenig zu jobben. Allerdings wird beim Vollzeitstudium erwartet, dass du dich hauptsächlich dem Studium widmest.
Betreuungskraft (§ 43b, 53c SGB XI) Weiterbildung
Betreuungskräfte nach § 43b, 53c SGB XI (ehemals 87b) unterstützen ausgebildete Fachkräfte in der Pflege von Menschen mit Demenz. Die Weiterbildung ermöglicht es Menschen innerhalb kurzer Zeit für eine Tätigkeit in der Pflege zu qualifizieren und Fachkräfte zu entlasten. Zwar ist der Lehrgang keine Berufsausbildung, vermittelt aber die nötigen Kenntnisse, um ohne Vorerfahrung in Pflegeeinrichtungen zu arbeiten.
Die Weiterbildung soll den Teilnehmern nicht nur fachliche, sondern auch soziale Kompetenzen vermitteln, darunter Kommunikationstechniken, Konfliktlösung und Psychologie. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist für die Weiterbildung nicht nötig, allerdings wird von einigen Einrichtungen ein Praktikum erwartet, andere prüfen mit Hilfe von Test auf eine Eignung. Ein hohes Maß an Motivation für soziale und pflegende Tätigkeiten wird vorausgesetzt.
Je nach Organisation dauert die Weiterbildung zehn Wochen bis zwölf Monate und beinhaltet auch zwei kurze Praktikas (jeweils eine und zwei Wochen). Abgeschlossen wird die Weiterbildung mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Hat man diese bestanden, erhält man den Titel „Betreuungskraft für vollstationäre Einrichtungen (§ 87)“ sowie ein Zertifikat. Die Lehrgänge werden Vollzeit, berufsbegleitend und als Fernstudium angeboten.
Neben der Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI gibt es noch die Betreuungskraft nach § 45b. Auch hier werden ungelernte Teilnehmer auf eine Tätigkeit im pflegerischen Bereich vorbereitet, jedoch handelt es sich um eine deutlich einfachere Qualifizierungsmaßnahme, die in kürzerer Zeit abgeschlossen wird. Die Weiterbildung nach § 43b, 53c SGB XI ist empfehlenswerter, die Chancen auf eine Festanstellung sind deutlich höher und der Aufgabenbereich ist breiter.