Gutachter Weiterbildung
Die Ausbildung zum Geprüften Pflegesachverständigen ist eine berufliche Weiterbildung, die sich vor allem an Fachkräfte aus dem Pflege- und Gesundheitswesen richtet, da er neben fachlichem und Wissen auch ein hohes Maß an praktischer Erfahrung bedarf. Der Pflegesachbeständiger arbeitet als Gutachter und bringt seine Fachkenntnisse in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Krankenkassen, im öffentlichen oder sozialen Dienst oder bei beratenden Organisationen und Unternehmen zum Einsatz.
Das Ziel der Weiterbildungen ist es, die Teilnehmer dafür zu qualifizieren, dass sie die Pflegebedürftigkeit oder den Grad einer Behinderung eines Patienten ermitteln, die Qualität von Pflegedienstleistungen beurteilen und Gutachten für Gerichte und Leistungsträger erstellen können.
Auf dem Lehrplan der Weiterbildung finden sich Themen wie Zivilrecht, Sozialrecht, Strafrecht, steuerrechtliche Grundlagen, Gutachtenerstellung, Kommunikationstechniken und Pflegephilosophie.
Zu den Mindestanforderungen der Teilnehmer zählen immer eine abgeschlossene Berufsausbildung aus dem Pflegebereich sowie mehrjährige Berufserfahrung. Weitere Anforderungen können ein Mindestalter von 25 Jahren oder die regelmäßige Teilnahmen an fachlich relevanten Weiterbildungen sein. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter.
An persönlichen Eigenschaften sollte man eine sehr gründliche und strukturierte Arbeitsweise mitbringen, zudem ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeiten.
Eine Weiterbildung zum Geprüften Pflegesachverständigen hat in der Regel eine Dauer von 12 bis 18 Monaten. Abgeschlossen wird die Weiterbildung schließlich mit einer Prüfung. In dieser muss zum Beispiel ein exemplarisches Gutachten erstellt werden und/oder ein wissenschaftliches Schreiben angefertigt werden.
Die Kurse sind berufsbegleitend angelegt. Einige Anbieter setzen hierbei vollständig auf Präsenzseminare, andere bieten ein Fernstudium an, bei dem die Lernmaterialien per Post verschickt oder online abgerufen werden und daneben nur wenige Präsenzveranstaltungen wahrgenommen werden müssen.