Fernlehrgang
Auch Fernlehrgänge erfreuen sich großer Beliebtheit, wenn es um das Thema Weiterbildung geht. Dabei eignen sich diese vor allen Dingen, wenn du dich genauer über ein bestimmtes Thema informieren möchtest. Gerade deswegen werden Sie auch zur Weiterbildung im Beruf angewandt – sei es zur Wissenserweiterung oder um sich auf einen bestimmten Bereich zu spezialisieren, wobei dir der Lehrstoff auf Distanz vermittelt wird. Wo und wann du lernst, ist dabei komplett dir überlassen.
Gerade in der Pflegebranche steigt die Nachfrage nach kompetentem Personal ständig. Da es sich um einen so praxisnahen Beruf handelt, ist es hier am ratsamsten, einen akademischen Abschluss per Vollzeitstudium zu erarbeiten. Fernlehrgänge sind dennoch eine gute Möglichkeit, sich weiterzubilden. So kannst du dein Wissen in diversen Bereichen vertiefen und dir wichtige Kompetenzen aneignen, die dich im weiteren Berufsverlauf voran bringen können.
Praxisanleitung Weiterbildung
Praxisanleiter übernehmen die Ausbildung von zukünftigen Pflegefachkräften im Betrieb. Sie betreuen die Auszubildenden nicht nur, sie leiten sie auch an, demonstrieren Pflegetätigkeiten und legen mit ihnen Lernziele fest. Am Ende der Ausbildung sitzen sie außerdem mit im Prüfungskomitee zur Abschlussprüfung. Sie sind die Ausbilder von Pflege-Azubis. Um dieser verantwortungsvollen Aufgaben gewachsen zu sein, ist eine Weiterbildung zum Praxisanleiter notwendig. Diese umfasst 200 Unterrichtsstunden, die neben dem Beruf über ein halbes Jahr oder am Stück innerhalb von einem Monat abgeleistet werden. Praxisanleiter können alle Pflegefachkräfte werden, die nach einer dreijährigen Berufsausbildung noch mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt haben. Sie sollten außerdem über hohe soziale Kompetenzen verfügen und motiviert sein sich stets weiterzubilden. Ein Blick auf die Durchschnittsgehälter verrät: Die Weiterbildung lohnt sich. Praxisanleiter verdienen gleich ein paar Hundert Euro mehr als ihre Kollegen ohne entsprechende Weiterbildung. Dabei ist zu beachten, dass sie nach wie vor ihren pflegerischen Aufgaben nachkommen müssen. Ein Teil der Arbeitszeit wird nur eben von der Betreuung und Anleitung der Auszubildenden in Anspruch genommen.