Berufsbegleitender Präsenzlehrgang
Viele Arbeitende entschließen sich dazu, noch neben ihrem Beruf einem Präsenzlehrgang nachzugehen. Das kann durchaus empfehlenswert sein, denn schließlich lernt man nie aus. In diesen ein- bis zweijährigen Lehrgängen eignest du dir innerhalb einer Gruppe themenbezogenes Wissen an. Im Gegensatz zu Fernkursen sind diese Lehrgänge also gerade für diejenigen geeignet, die lieber in einer Klassengemeinschaft lernen und denen persönlicher Kontakt zu Dozenten wichtig ist.
Auch Lehrgänge im Bereich der Pflege sind beliebt. Das ist nicht ungewöhnlich, wenn man sich die steigende Nachfrage an qualifiziertem Personal ansieht. So bereiten dich einige Lehrgänge auf verantwortungsvollere Positionen vor und können dir nötige Führungskompetenzen vermitteln, die dir im weiteren Berufsverlauf helfen können.
Einrichtungsleitung Weiterbildung
Die Weiterbildung Heim- und Einrichtungsleitung befähigt Sie nach Abschluss dazu, die Verantwortung für eine Pflegeeinrichtung zu übernehmen, diese zu leiten und alle dort erbrachten Dienstleistungen zu überblicken. Neben entsprechendem Fachwissen werden dazu auch Kompetenzen in BWL, im Personalmanagement und im Marketing benötigt. Inhaltlich können Sie daher in dieser Weiterbildung all die Themen erwarten, in denen sich ein Heim- und Einrichtungsleiter auskennen muss, so z.B. Mitarbeiterführung, Organisation, Kostenrechnung und Heimwirtschaftslehre.
Die Weiterbildung zum Einrichtungsleiter kann abhängig von beruflicher Situation und persönlicher Flexibilität entweder in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Je nachdem, ob Sie sich für ein Vollzeit- oder Teilzeitangebot entscheiden, variiert auch die Dauer der Weiterbildung. Wenn Sie sich ganz auf den Lehrgang konzentrieren, können Sie alle Theorie- und Praxisstunden in einem Jahr abschließen. Die Teilzeitvariante dauert entsprechend länger. Eine Alternative für alle, die eine Weiterbildung nicht mit ihrem Beruf vereinbaren können, ist ein Fernstudium in Eigenregie und ganz ohne Präsenzzeiten. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Abschluss staatlich anerkannt ist.