Berufsbegleitender Präsenzlehrgang
Viele Arbeitende entschließen sich dazu, noch neben ihrem Beruf einem Präsenzlehrgang nachzugehen. Das kann durchaus empfehlenswert sein, denn schließlich lernt man nie aus. In diesen ein- bis zweijährigen Lehrgängen eignest du dir innerhalb einer Gruppe themenbezogenes Wissen an. Im Gegensatz zu Fernkursen sind diese Lehrgänge also gerade für diejenigen geeignet, die lieber in einer Klassengemeinschaft lernen und denen persönlicher Kontakt zu Dozenten wichtig ist.
Auch Lehrgänge im Bereich der Pflege sind beliebt. Das ist nicht ungewöhnlich, wenn man sich die steigende Nachfrage an qualifiziertem Personal ansieht. So bereiten dich einige Lehrgänge auf verantwortungsvollere Positionen vor und können dir nötige Führungskompetenzen vermitteln, die dir im weiteren Berufsverlauf helfen können.
Betreuungskraft (§ 43b, 53c SGB XI) Weiterbildung
Betreuungskräfte nach § 43b, 53c SGB XI (ehemals 87b) unterstützen ausgebildete Fachkräfte in der Pflege von Menschen mit Demenz. Die Weiterbildung ermöglicht es Menschen innerhalb kurzer Zeit für eine Tätigkeit in der Pflege zu qualifizieren und Fachkräfte zu entlasten. Zwar ist der Lehrgang keine Berufsausbildung, vermittelt aber die nötigen Kenntnisse, um ohne Vorerfahrung in Pflegeeinrichtungen zu arbeiten.
Die Weiterbildung soll den Teilnehmern nicht nur fachliche, sondern auch soziale Kompetenzen vermitteln, darunter Kommunikationstechniken, Konfliktlösung und Psychologie. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist für die Weiterbildung nicht nötig, allerdings wird von einigen Einrichtungen ein Praktikum erwartet, andere prüfen mit Hilfe von Test auf eine Eignung. Ein hohes Maß an Motivation für soziale und pflegende Tätigkeiten wird vorausgesetzt.
Je nach Organisation dauert die Weiterbildung zehn Wochen bis zwölf Monate und beinhaltet auch zwei kurze Praktikas (jeweils eine und zwei Wochen). Abgeschlossen wird die Weiterbildung mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Hat man diese bestanden, erhält man den Titel „Betreuungskraft für vollstationäre Einrichtungen (§ 87)“ sowie ein Zertifikat. Die Lehrgänge werden Vollzeit, berufsbegleitend und als Fernstudium angeboten.
Neben der Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI gibt es noch die Betreuungskraft nach § 45b. Auch hier werden ungelernte Teilnehmer auf eine Tätigkeit im pflegerischen Bereich vorbereitet, jedoch handelt es sich um eine deutlich einfachere Qualifizierungsmaßnahme, die in kürzerer Zeit abgeschlossen wird. Die Weiterbildung nach § 43b, 53c SGB XI ist empfehlenswerter, die Chancen auf eine Festanstellung sind deutlich höher und der Aufgabenbereich ist breiter.