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Fachkraft für häusliche Pflege

  • Abschluss Zertifikat „Fachkraft in der häuslichen Pflege (ILS)“ + ILS-Abschlusszeugnis + Zeugnis „Schwesternhelferin/Pflegediensthelfer (MHD)“
  • Dauer 18 Monate
  • Art Fernlehrgang

Die Betreuung kranker und pflegebedürftiger Personen erfordert gut ausgebildetes Pflegepersonal. Neben pflegerischen und hauswirtschaftlichen Fähigkeiten erwerben die Teilnehmer dieses Lehrgangs auch Kompetenz für bestimmte medizinische Fragen und befassen sich mit kommunikativen und rechtlichen Aspekten der Pflege älterer Menschen. Der Fernlehrgang qualifiziert Sie für den Berufseinstieg in den Pflegedienst und bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, gleich zwei Abschlüsse zu erwerben: ILS-Zertifikat und Zeugnis des Malteser Hilfsdienstes (MHD). Damit eröffnen sich Ihnen berufliche Tätigkeiten in ambulanten und stationären Pflegediensten, in Pflege- und Seniorenheimen, bei sozialen Betreuungsdiensten und weiteren Pflegeeinrichtungen.

Kostenloses Infomaterial

  • Kostenlos
  • Unverbindlich
  • Alle Infos auf einen Blick

Überblick über die Weiterbildung

Studienverlauf

Der Fernlehrgang dauert insgesamt 18 Monate, wobei circa 6-8 Stunden pro Woche für das Selbststudium in Anspruch genommen werden. Zu Beginn erhalten Sie Zugang zum Online-Campus und erarbeiten sich die für die Abschlussprüfung benötigten Inhalte anhand der Ihnen zugesandten Studienbriefe. Sie werden dabei von Fernlehrern unterstützt. Um an der mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfung teilzunehmen, ist die Teilnahme an zwei Praxisseminaren (5 und 6 Tage) vorausgesetzt. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie Zertifikat, Abschlusszeugnis sowie das Zeugnis „Schwesternhelferin/Pflegediensthelfer“ des MDH.

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter von 18 Jahren 
  • Hauptschulabschluss oder vergleichbare Kenntnisse 
  • Teilnahme an Erste-Hilfe-Kurs wird empfohlen, jedoch nicht zwingend

Um das Zeugnis des MHD zu erhalten, müssen Sie bis spätestens ein Jahr nach der Prüfung ein Praktikum im Pflegebereich (80 Stunden) absolvieren. Alternativ wird auch eine entsprechende Berufstätigkeit anerkannt.

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