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Altenbetreuung - Betreuungskraft (nach §§ 43b, 53c SGB XI)

  • Abschluss Zertifikat „Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI“ + ILS-Abschlusszeugnis
  • Dauer 12 Monate
  • Art Fernlehrgang

Der Fernlehrgang „Altenbetreuung – Betreuungskraft“ eignet sich für alle, die auch ohne staatliche Ausbildung in der Altenbetreuung Fuß fassen möchten. Eine individuelle und ganzheitliche Betreuung kann die Lebensqualität älterer Menschen nachweislich positiv beeinflussen. Dieser Lehrgang ist darauf ausgerichtet, qualifiziertes Fachpersonal zur Verbesserung ihrer Betreuung und Pflege in Pflegeeinrichtungen auszubilden. Im Fokus steht dabei der körperliche Zustand ebenso wie die psychische Stimmung. Der Lehrgang macht Sie mit den Abläufen und Techniken der Pflege vertraut, sodass Sie als Betreuungskraft dem Pflegeteam unterstützend zur Seite stehen können.

Kostenloses Infomaterial

  • Kostenlos
  • Unverbindlich
  • Alle Infos auf einen Blick

Überblick über die Weiterbildung

Studienverlauf

Die Weiterbildung ist als Fernlehrgang konzipiert und dauert insgesamt ein Jahr. In dieser Zeit erwerben Sie die für das Zertifikat notwendigen Kenntnisse zur Altenbetreuung im Selbststudium anhand von Studienheften. Außerdem erhalten Sie Zugang zum Online-Campus und können sich im Chat mit anderen Teilnehmern austauschen.

Folgende Themen bearbeiten Sie im Laufe der Weiterbildung:

  • Betreuung und Pflege  
  • Psychologische Aspekte des Alterns
  • Gesundheit und Krankheit im Alter
  • Ernährung
  • Kommunikation für Betreuungskräfte
  • Betreuung und Pflege in verschiedenen Alterswohnmodellen
  • Ernährung des kranken älteren Menschen
  • Rechtskunde für Betreuungskräfte
  • Demenzbegleitung

Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie Zertifikat und Abschlusszeugnis.

Zugangsvoraussetzungen

Die Teilnahme am Lehrgang ist an keine besonderen schulischen oder beruflichen Voraussetzungen gebunden.

Voraussetzungen für das Zertifikat:

  • 5-tägiges Orientierungspraktikum vor Lehrgangsbeginn
  • 10-tägiges Berufspraktikum in zweiter Lehrgangshälfte
  • Praktika entfallen bei entsprechenden Vorerfahrungen in einer Pflegeeinrichtung
  • Nachweis von Erste-Hilfe-Kurs

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