Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss einer Weiterbildung erhältst du ein Zertifikat. Dabei wird zwischen Hochschul- und Teilnahme-Zertifikate unterschieden.
Für ein Hochschul-Zertifikat musst du Leistungspunkte erbringen und eine Abschlussprüfung bestehen. Für ein Teilnahme-Zertifikat ist es ausreichen, wenn du 80 Prozent der Zeit anwesend gewesen bist.
Daher ist ein Hochschul-Zertifikat auf dem Arbeitsmarkt höher angesehen. Bei uns findest du hauptsächlich Lehrgänge, die mit einem Hochschul-Zertifikat abschließen
Recht in der Pflege Weiterbildung
Krankheit und Pflege werfen für Pflegefachkräfte viele rechtliche Fragen auf. Diese beziehen sich aber nicht nur auf den Patienten, sondern auch ihre eigene Arbeit: Rechtsfähigkeit, Patientenverfügungen, Haftungsansprüche, arbeitsrechtliche Konflikte oder Datenschutz sind Stichworte, die besondere Kenntnis fordern. Wer als Pflegefachkraft seine Rechte und die der Patienten kennt, ist im Berufsalltag klar im Vorteil und weiß im Zweifelsfall genau, wie er sich verhalten muss. Aus diesem Grund finden sich mittlerweile auch pflegerechtliche Lehrgänge auf dem Weiterbildungsmarkt, welche sich an bereits berufstätige Pflegefachkräfte wenden und genau dieses Fachwissen vermitteln. Diese beschäftigen sich mit Recht im Krankheitsfall, Schwerbehindertenrecht, Recht im Pflegefall, Haftungsrecht, Wohnrecht, Datenschutz, dem Infektionsschutzgesetz oder Vorsorgevollmachten – je nachdem welches Spektrum der juristischen Welt im Vordergrund steht. So hängen Zulassungsvoraussetzungen und genauer Ablauf der Rechts-Weiterbildungen auch immer ganz von der Zielgruppe ab. Von Seminare, die einige Tage dauern bis hin zu mehrmonatigen Maßnahmen, gibt es alles. Der Umfang der Weiterbildung entscheidet dann auch darüber, in wie weit diese einen beruflich weiterbringt.