Pflegeberatung Weiterbildung
Pflegeberater kennen Sozialleistungen und Hilfsangebote, auf die sie Interessierte und Personen, die sich mit der Pflege von Angehörigen beschäftigen müssen, hinweisen können und arbeiten individuelle Versorgungspläne mit ihnen aus. Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI wird von Krankenkassen, Pflegediensten, Krankenhäusern, Verbraucherzentralen, Sozialämtern, Pflegestützpunkten und privaten Pflegeberatungen angeboten.
Neben dem Pflegeberater nach § 7a gibt es noch den Pflegeberater nach § 45 sowie individuelle Zertifizierungen. Pflegeberater nach § 45 schulen Personen in der eigenständigen Pflege ihrer Angehörigen, erstellen Schulungskonzepte und führen diese zu Hause bei Pflegenden durch. Das Aufgabenspektrum von Pflegeberatern nach § 7a ist dagegen umfangreicher. Sie erfassen systematisch den Hilfsbedarf einer Person, erstellen einen Versorgungsplan und wissen, an welche Stellen im Sozialsystem sich Betroffene wenden können.
Weiterbildungen zum Pflegeberater nach § 7a SGB XI befassen sich mit Themen wie Grundlagen des Pflegefachwissens, Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege und Gesundheitswesen, Case Management in der Pflege, Konzepte und Fallbesprechung, Rhetorik, Aufklärung, Beratung und Anstragstellung.
Dazu kommt noch ein Pflegepraktikum im Umfang von einigen Tagen, das in einer Pflegeeinrichtung stattfindet.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung ist ein Abschluss als Altenpfleger, Gesundheitspfleger, Kinderkrankenpfleger, Sozialversicherungsfachangestellter, Sozial- oder Heilpädagoge oder auch alternativ ein Studienabschluss in sozialer Arbeit mit mindestens einjähriger Berufspraxis. Neben der Fachkenntnis sollte man auch über Einfühlungsvermögen und Belastbarkeit verfügen, da man mit vielen Schicksalsschlägen konfrontiert wird.
Lehrgänge zum Pflegeberater werden überwiegend berufsbegleitend mit der Dauer von etwa einem Jahr angeboten. Der Unterricht findet dann an zwei Abenden pro Woche statt und gelegentlich am Wochenende. Daneben gibt es einige Weiterbildungen in Vollzeit, sowie einen Anbieter, der ein Fernstudium anbietet.
Es ist sehr empfehlenswert darauf zu achten, dass die Weiterbildung den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes entspricht, da die Pflegekasse inzwischen nur noch Pflegeberater einsetzen darf, welche nach diesen Richtlinien ausgebildet wurden.