Fernlehrgang
Auch Fernlehrgänge erfreuen sich großer Beliebtheit, wenn es um das Thema Weiterbildung geht. Dabei eignen sich diese vor allen Dingen, wenn du dich genauer über ein bestimmtes Thema informieren möchtest. Gerade deswegen werden Sie auch zur Weiterbildung im Beruf angewandt – sei es zur Wissenserweiterung oder um sich auf einen bestimmten Bereich zu spezialisieren, wobei dir der Lehrstoff auf Distanz vermittelt wird. Wo und wann du lernst, ist dabei komplett dir überlassen.
Gerade in der Pflegebranche steigt die Nachfrage nach kompetentem Personal ständig. Da es sich um einen so praxisnahen Beruf handelt, ist es hier am ratsamsten, einen akademischen Abschluss per Vollzeitstudium zu erarbeiten. Fernlehrgänge sind dennoch eine gute Möglichkeit, sich weiterzubilden. So kannst du dein Wissen in diversen Bereichen vertiefen und dir wichtige Kompetenzen aneignen, die dich im weiteren Berufsverlauf voran bringen können.
Betreuungskraft (§ 43b, 53c SGB XI) Weiterbildung
Betreuungskräfte nach § 43b, 53c SGB XI (ehemals 87b) unterstützen ausgebildete Fachkräfte in der Pflege von Menschen mit Demenz. Die Weiterbildung ermöglicht es Menschen innerhalb kurzer Zeit für eine Tätigkeit in der Pflege zu qualifizieren und Fachkräfte zu entlasten. Zwar ist der Lehrgang keine Berufsausbildung, vermittelt aber die nötigen Kenntnisse, um ohne Vorerfahrung in Pflegeeinrichtungen zu arbeiten.
Die Weiterbildung soll den Teilnehmern nicht nur fachliche, sondern auch soziale Kompetenzen vermitteln, darunter Kommunikationstechniken, Konfliktlösung und Psychologie. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist für die Weiterbildung nicht nötig, allerdings wird von einigen Einrichtungen ein Praktikum erwartet, andere prüfen mit Hilfe von Test auf eine Eignung. Ein hohes Maß an Motivation für soziale und pflegende Tätigkeiten wird vorausgesetzt.
Je nach Organisation dauert die Weiterbildung zehn Wochen bis zwölf Monate und beinhaltet auch zwei kurze Praktikas (jeweils eine und zwei Wochen). Abgeschlossen wird die Weiterbildung mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Hat man diese bestanden, erhält man den Titel „Betreuungskraft für vollstationäre Einrichtungen (§ 87)“ sowie ein Zertifikat. Die Lehrgänge werden Vollzeit, berufsbegleitend und als Fernstudium angeboten.
Neben der Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI gibt es noch die Betreuungskraft nach § 45b. Auch hier werden ungelernte Teilnehmer auf eine Tätigkeit im pflegerischen Bereich vorbereitet, jedoch handelt es sich um eine deutlich einfachere Qualifizierungsmaßnahme, die in kürzerer Zeit abgeschlossen wird. Die Weiterbildung nach § 43b, 53c SGB XI ist empfehlenswerter, die Chancen auf eine Festanstellung sind deutlich höher und der Aufgabenbereich ist breiter.