Behandlungspflege Weiterbildung
Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege. Es handelt sich hierbei um pflegerische Maßnahmen, die von geschulten Pflegekräften durchgeführt werden. Pflegedienste mit qualifizierten Mitarbeitern können somit neben der Grundpflege auch Tätigkeiten wie die Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit, die Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten, Blutdruckmessung, Infusionen, Injektionen, Krankenbeobachtung, oder Verbände anlegen.
Die Weiterbildung "Behandlungspflege" ist ein Aufbaukurs mit dem sich Pflegediensthelfer weiterqualifizieren und Personen ohne Ausbildung neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen können.
Eine Weiterbildung in der Behandlungspflege ist umfangreich und vermittelt Kenntnisse in den Behandlungsstufen 1 und 2. In der Behandlungsstufe LG 1 geht es um Tätigkeiten wie Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Inhalation, Richten von Injektionen (auch Insulingabe) und Medikamentengabe. In der Behandlungsstufe LG 2 kommen Thematiken wie Verabreichung von Klistiere, Flüssigkeitsbilanzierung, Medizinische Einreibung, Dermatologische Bäder und Versorgung perkutaner endoskopischer Gastrostomie vor.
Daneben wird noch allgemeines Pflegewissen gelehrt wie Kommunikation und Beratung von Angehörigen, Grundwissen über rechtliche Rahmenbedingungen, Hygiene und Notfälle. Wer sich in Behandlungspflege fortbilden möchte, muss über erste pflegerische Erfahrungen verfügen. Als persönliche Voraussetzungen sind Einfühlungsvermögen, zwischenmenschliches Verständnis und kommunikative Fähigkeiten zu nennen. Der Umgang mit Menschen sollte einem unbedingt liegen.
Eine Weiter- bzw. Ausbildung zum Geprüften Pflegesachverständigen dauert in der Regel 12 bis 18 Monaten. Abgeschlossen wird die Weiterbildung mit einer Prüfung. In dieser muss zum Beispiel ein exemplarisches Gutachten erstellt werden und/oder ein wissenschaftliches Schreiben vorgelegt werden.
Die meisten Pflege-Weiterbildungen finden in Vollzeit statt mit täglichem Unterricht. Es gibt aber auch berufsbegleitende Maßnahmen mit zwei Terminen pro Woche in den Abendstunden sowie gelegentlichem Unterricht am Wochenende.