Assistenz und Helfer Weiterbildung
Pflegehelfer und -assistenten entlasten Fachkräfte bei ihrer Arbeit. Je nach Erfahrung und Weiterbildung übernehmen sie unterschiedliche Aufgabenbereiche. Sie assistieren bei der Pflege, betreuen bedürftige Menschen, helfen im Haushalt oder begleiten demente Personen. Besonders anerkannt und aussichtsreich sind Weiterbildungen, die eine Prüfung nach § 87b Abs. 3 SGB XI beinhalten.
Daneben gibt es noch Helfer-Ausbildungen mit mindestens einem Jahr Dauer. Je nach Bundesland kann es sich dabei um eine anerkannte Berufsausbildung handeln. Altenpflegehelfer in Hessen, NRW oder Baden-Württemberg ist z.B. ein anerkannter Gesundheitsfachberuf. In anderen Bundesländern ist dagegen nur eine Weiterbildung gemeint.
Je nach fachlicher Ausrichtung der Weiterbildung (allgemein, für Demenzpatienten, für psychisch kranke Personen oder als Haushaltshilfe) ergeben sich Lehrinhalte wie Grundlagen der Körperpflege, Grundkenntnisse über Krankheitsbilder, Pflege bettlägeriger Menschen, Hauswirtschaft, Sozialpädagogik, Kommunikation und Sterbebegleitung.
Weiterbildungen als Betreuer, Helfer und Assistenten richten sich an Personen ohne oder mit wenig pflegerische Erfahrung und ist weitgehend für jeden möglich. Einzige Voraussetzungen sind oft Volljährigkeit, Hauptschulabschluss, polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, sowie körperliche und psychische Eignung.
Je nach Weiterbildungsform kann eine Weiterbildung zur Pflegeassistenz einige Wochen bis zu mehrere Monate dauern. Die Kurse können in Vollzeit, als Fernstudium oder in Teilzeit als berufsbegleitende Maßnahmen stattfinden.