Verantwortliche Pflegefachkraft - „Pflegedienstleitung“
- Abschluss itb-Zertifikat
- Dauer 20 Monate
- Art Berufsbegleitender Präsenzlehrgang
Das SGB XI gibt vor, dass stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen von einer ausgebildeten Pflegekraft geleitet werden müssen, die eine entsprechende Weiterbildung von mindestens 460 Stunden nachweisen kann. Dabei muss es sich um eine ausgebildete Pflegekraft handeln, die zusätzlich mindestens 2 Jahre praktische Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn der Pflegedienstleitung erworben hat. Diese Weiterbildung qualifiziert Sie für solch eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Als „Verantwortliche Pflegekraft“ sind Sie Teil der Betriebsleitung. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören damit Planung, Organisation und Kontrolle des gesamten Pflegedienstes. Neben der Zusammenarbeit mit den Hilfebedürftigen und ihren Angehörigen gehört auch die Erstellung und Beurteilung von Mitarbeitern zu ihren Tätigkeiten.