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Gestufte Studiengänge - eine neue Qualität der Bildung für die Pflege

Prof. Margot Sieger

Bochum, August 2001

Der Artikel erschien in "Pflege & Gesellschaft"
Heft 3 - 2001, herausgegeben vom Deutschen Verein für Pflegewissenschaft e. V.

 

Die Reformprozesse im deutschen Hochschulsystem, initiiert durch das Hochschulrahmengesetz verändert die bestehenden Strukturen nachhaltig. Die Einführung der gestuften Abschlüsse ins deutsche Studiensystem unterstützt das Ziel einer internationalen Kompatibilität der Pflegestudiengänge. Die Forderung, eine wissenschaftliche Erstausbildung für die Pflege einzurichten, hat unmittelbar Folgen für das gesamte System pflegeberuflicher Bildung. Der vorliegende Beitrag stellt Hintergründe dar und eröffnet das Feld möglicher Konsequenzen eines solchen Schrittes.

Übersicht:

- Neue Entwicklungen in den Hochschulen
- Warum sind diese Reformen besonders interessant für die Studiengänge in der Pflege?
- Worin besteht die neue Qualität?

1. Neue Entwicklungen in den Hochschulen

Die Hochschulen durchlaufen zur Zeit einen Reformprozeß. Anlaß sind das geänderte Hochschulrahmengesetz (HRG 1998) sowie die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK 1997, 1998, 1999). Durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen soll eine Erweiterung und Differenzierung des Systems der Studiengänge und Hochschulabschlüsse innerhalb des Hochschulsystems der BRD erreicht werden. Ziel dieser Reform ist u. a. die internationale Kompatibilität der Studiengänge zu erreichen, um darüber auch die Attraktivität der deutschen Hochschule für ausländische Studierende zu steigern sowie die Mobilität der deutschen Studierenden zu fördern.

Die Regelstudienzeit für Bachelor/Bakkalaureusstudiengänge (BA) beträgt mindestens drei, höchstens vier Jahre, für die Master-/Magisterstudiengänge (MA) mindestens ein, höchstens zwei Jahre. Insgesamt soll die Regelstudienzeit von fünf Jahren nicht überschritten werden. Ferner bestimmmt das Hochschulrahmengesetz, daß sowohl der Bachelor als auch der Master berufsqualifizierende Abschlüsse sind, wobei der BA als berufsqualifizierender Abschluß und der MA als weiterer berufsqualifizierender Abschluß gekennzeichnet sind (KMK 1998). Die Qualifizierung ist hochschulartenübergreifend geregelt, gilt somit für Universitäten und Fachhochschulen. "Die von Universitäten und Fachhochschulen vergebenen Bachelor- und Mastergrade sollten nicht durch die Hochschulart bezeichnete Zusätze (...) unterschieden werden, jedoch sollte das Leistungsprofil der jeweiligen Hochschule zum Ausdruck kommen (HRK 1997)". Über die besonderen Profile und Schwerpunkte informiert dann das englischsprachige "diploma supplement". Es beschreibt einerseits das deutsche Hochschulsystem mit seinen Abschlussgraden sowie die verleihende Hochschule, vor allem aber die konkreten Studieninhalte des absolvierten Studiengangs und individuelle Studienschwerpunkte des Studierenden, Auslandsaufenthalte etc. (HRK1999).

Mit der Einführung der neuen Studiengänge ist eine Modularisierung des Curriculums und die Einführung eines Leistungspunktsystems verbunden, präferiert wird das European Credit Transfer System - Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS). Diese neuen Studiengänge sollen während der nächsten fünf Jahre neben den bestehenden Studiengansstrukturen erprobt werden. Nach einer sorgfältigen Evaluation soll über die weitere Entwicklung entschieden werden. Dabei wird insbesondere die Akzeptanz der neuen Studienangebote bei deutschen und ausländischen Studierenden sowie die Aufnahme der Absolventen durch das Beschäftigungssystem eine entscheidenen Rolle spielen (KMK 1997).

Aus gutem Grund hat die KMK mit der Einführung der neuen Studienabschlüsse auch eine Akkreditierungsverfahren eingeführt, daß erstmalig eine Trennung der Zuständigkeit und Verantwortlichkeit von Staat und Hochschule vorsieht.

Die staatliche Genehmigung bezieht sich auf die Gewährleistung der Ressourcenbasis, die Einbindung der Studiengänge in die Hochschulplanung sowie in die Einhaltung der Strukturvorgaben. Akkreditierung hat demgegenüber die Gewährleistung fachlich inhaltlicher Mindeststandards und die Überprüfung der Berufsrelevanz der Abschlüsse zum Geegenstand. Das Verfahren steht unter den Prämissen:

Erstaunlicherweise ist dieser Reformanstoß von den Hochschulen sofort aufgegriffen und zügig umgestzt worden, trotz kritischer Stummen aus den eigenen Reihen.

2. Warum sind dieses Reformen besonders interessant für die Studiengänge in der Pflege?

2. 1 Zum Stand der Entwicklung
Grundsätzlich trifft zu, daß auch die Pflegestudiengänge sich diesen Entwicklungen nicht entziehen können. Als neue wissenschaftliche Disziplin sollte auch die Pflege eine Sensibilität gegenüber den Dynamiken innerhalb des Hochschulsystems entwickeln und die Anstöße/Impulse, die von diesem System ausgehen, als Impuls für die eigene Entwicklung aufgreifen.

Die Entwicklung der Studiengänge in der Pfglege seit Beginnn der 90 Jahre bis heute bescherte uns eine Vielfalt innerhalb der Strukturen, aber auch eine Heterogenität in dern Studienabschlüssen. Gründe hierfür liegen sicherlich in den unterschiedlichen Zielvorstellungen und Interessen der einzelnen Bundesländer, der Hochschulen, aber auch in der Breite und Komplexität der Problemlage. Zum Zeitpunkt der Akademisierung der Pflege waren weder die Probleme der Ausbildung, wie Integration in die Strukturen der länderspezifischen Bildungssysteme, damit verbunden die Finanzierung sowie die enge Einbindung der Ausbildung in die Krankenhausstrukturen, gelöst (Robert Bosch 2000), noch das System der darauf aufbauenden Weiterbildung zufriedenstellend geordnet, (ADS, BA, BALK, BKK, DBfK, 1998, Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein Westfalen 2001), noch die Diskussion über Berufsfeldschneidungen durch neue Herausforderungen der gesundheits- und sozialpolitischen Entwicklung mit anderen Fachberufen im Gesundheitswesen systematisch eingeleitet. (Bals 1994, Becker/Meifort, 1997). Somit hatten die Hochschulen die Möglichkeit, jeweils einen Aspekt, der ihnen besonders wichtig erschien, aus der Palette der Problembereiche herauszugreifen und das Studienangebot entsprechend zu akzentuieren.

Festzuhalten ist, daß der wichtigste inhaltliche Impuls für die Akademisierung, die systematische Arbeit an der Wissenschaftsentwicklung, die Klammer ist, die bei aller Vielfältigkeit die Pflegestudiengänge miteinander verbindet. (Robert Bosch Stiftung 1996)

Zum aktuellen Stand: An den Hochschulen der Länder lassen sich folgende Schwerpunkte in den Pflegestudiengängen herauskristallisieren (vgl.www.deka-pflegewiss.de):

Bei den Studienabschlüssen differieren die Bezeichnungen:
- Diplom-Pflegewirt (FH),
- Diplom-Pflegewissenschaftlerin/Diplom-Pflegewissenschaftler (FH).
- Diplom-Kauffrau/Diplom-Kaufmann-Krankenpflegemanagement, Pflegewissenschaft (FH)
- Diplom-Pflegemanagerin/Diplom-Pflegemanager (FH),
- Diplom-Pflege- und Gesundheitswissenschaftler /-in

Zu den Lehrer- bzw. Lehrerinnenstudiengänge:
- Diplom-Pflegepädagogin/Diplom-Pflegepädagoge (FH)
- Diplom-Pflegepädagoge/Diplom-Pflegepädagogin
- Diplom-Medizinpädagogin/Diplom-Medizinpädagoge
- Diplom-Berufspädagoge/Diplom-Berufspädagogin (FH)
- Diplom-Berufspädagogik
- Abschluß: Erstes Staatsexamen für das Lehramt

Im Terminus der neuen Abschlußbezeichnungen:
- Bachelor of Science in Nursing
- Master of Science in Nursing
- Master of Public Health Schwerpunkt Pflegewissenschaft
(vergl. www.deka.pflegewiss.de)

Inzwischen haben sich die meisten Studiengänge etabliert und das Studium als Ergebnis der Evaluationsprozesse (beispielhaft Bock-Rosenthal 1999, Taubert 1999, Siebolds/Webler 1999, Sieger/Kunstmann 2000) revidiert. Dabei wird an einer geschärften Profilbildung und einer inneren Differenzierung gearbeitet. Darüber hinaus werden Überschneidungen zu den gesundheitswissenschaftlichen Studiengängen sichtbar, aber auch zu gesundheitsbezogenen Schwerpunkten in anderen sozialwissenschaftlich ausgerichteten Studiengängen.

Die Einrichtung der Pflegestudiengänge erfolgt eher bedarfsgesteuert, als politischer Akt der Implementation, denn wissenschaftsgesteuert (Bock-Rosenthal1999:29 ff), obwohl in der Denkschrift der Robert Bosch Stiftung (1992) bereits die Akademisierung mit der Wissenschaaftsentwicklung eingefordert wurde. Diese "Qualifizierungsoffensive" (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, NRW 1992) erfolgt ohne eine sysematische Verbindung zur Erstausbildung und zu dem Ordungsystem der darauf aufbauenden Weiterbildungen. Dieses Versäumnis führt zu strukturellen Unstimmigkeiten, was die Eingangsvoraussetzung für das Studium selbst, aber auch deren Curricula betrifft.

Die meisten Studienangebote richten sich an die Pflegenden, die bereits eine Erstausbildung in dem Beruf abgeschlossen haben, über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen und daüber hinaus berufliche Erfahrungen in einem Pflegeberuf vorweisen können. Das daran anssschließende Studium umfaßt im Regelfall acht Semester. Somit summiert sich die Qualifizierungszeit für akademisch ausgebildetet Pflegekräfte auf durchschnittlich neun Jahren. Daneben aber stehen achtsemestrige Studienangebote, wie in Hessen, aber auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die eine grundlegende und breite Qualifizierung in der Pflege zu Ziel haben und bei ihrem Studienangebot auf eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf verzichten. Aufgrund von Akzeptanzproblemen auf dem Arbeitsmarkt sind diese Hochschulen bemüht, ihre Studienordnungen an den Anforderungen der EU-Richtlinien auszurichten bzw. sie im Rahmen des Studiums auf die externe Prüfung in der Kranken- oder Altenpflege vorzubereiten. Im deutlichen Widerspruch dazu bewegen sich die pflegewissenschaftlichen Studiengänge mit einem konsekutiven Aufbau, die als Eingangsvorausetzung für das sechssemestrige Bachelor Studium eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf voraussetzen.

Wie breit und zum Teil unübersichtlich sich die Studienabschlüsse darstellen, wird deutlich, erweitert man den Blick auf die anderen gesundheitsbezogenen Studienangeboten. Auf der Basis einer Vollerhebung von 200 Studiengängen ohne Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ermittelten Kälble/v. Troschke (2001) mehr als 60 verschiedene Studienabschlüsse (inclusive der Varianten in den Pflegestudiengängen). Die Angebotspalette reicht von den universitären postgradualen Studiengängen Public Health über die Pflegestudiengänge bis hin zu den Studiengängen Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie, Gesundheitspädagogik, Gesundheitssport und Technisches Gesundheitswesen. Hinzu kommen spezielle Studienprogramme zum Krankenversicherungswesen sowie die Studiengänge Ergotherapie, Logopädie, Kunst- und Musiktherapie.

Die Situation ist insgesamt gekennzeichnet durch eine

Diese neuen Entwicklungen sind Ausdruck tiefgreifender Transformations- und Modernisierungsprozesse im Gesundheitswesen, die durch die veränderten gesundheitlichen Problemlagen, wie die Wandel des Krankheitspanoramas von den akuten zu den chronischen Verläufen, durch erhöhte Anforderungen an die Gesundheitsberufe aufgrund der demographischen Veränderungen in unserer Gesellschaft. Die Zahl der wegen chronischer Krankheit oder Altersgebrechlichkeit pflegebedürftigen Menschen stieg signifikant bei gleichzeitigem Rückgang der familialen Ressourcen (Statistisches Bundesamt 1998). Das komplexe Zusammenspiel demographischer, technologischer, wirtschaltlich und politischer Veränderungen und der damit einhergehende Wandel der gesundheitsberuflichen Aufgaben und Qualifikationsanforderungen setzt im Gefolge auch das System der Aus- und Weiterbildung unter einen anhaltenden Anpassungs- und Innovationsdruck (Kälble, v. Troschke 2000).

2.2 Perspektiven für das Qualifizierungssystem durch die neuen Studienabschlüsse

- Die Potentiale
Diese Notwendigkeit zur erneuten Reflexion über Ausbildungsstrukturen und Qualifizierungserfordernisse, die sich aus den skizzierten gesundheitspolitischen und sozialrechtlichten Zielstellungen herleiten, unterstützt durch die Dynamiken im Hochschulsystem, hat die Dekanekonferenz Pflegewissensschaft veranlaßt, sich darüber zu verständigen, wie die Forderung nach internationale Kompatibilität deutscher Pflegestudiengange und die Diskussion um die Neuregelung der Pflegeaus- und -weiterbildung miteinander verbunden werden kann (vergl. Diskussionspapier zur Novellierung des Krankenpflegegesetztes des Bundesministeriums für Gesundheit vom 20.11.2000). Im Kontext der Europäischen Union, also ohne Osteuropa, sind die Ausbildungen im überwiegenden Teil, elf von fünfzehn Länder, im Hochschulbereich angesiedelt, davon in zwei Länder sowohl außerhalb der Hochschule als auch innerhalb (Rennen-Allhoff /Bergmann-Tyacke, 1999). Erinnert sei darüber hinaus an die Entwicklung in den USA. Hier sind akademische Studienabschlüsse in der Pflegeausbildung seit einem Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit (Wittneben 1995).

Nach der Akademisierung  "von oben" bietet sich mit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen die Chance einer Professionalisierung "von unten". Um diese Chance nutzen zu können, empfiehlt die Dekanekonferenz Pflegewissenschaft "Studiengängen zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem Pflegeberuf an Hochschulen einzurichten und diese Möglichkeit auch in den entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen der Ausbildung und der Zulassung zu verankern" (Presseerklärung 2000).

Den Hochschulen wird dadurch die Möglichkeit geboten, ein Modell der generalistischen Ausbildung, die die drei bestehenden Pflegeberufe Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflege zusammenfaßt, zu einem neuen Gesundheitsberuf mit einem neu formulierten Pflegebegriff, zu entwickeln. Zugleich kann damit die langjährige Forderung der Pflegeberufspolitik nach Durchlässigkeit der Ausbildung und Ergänzung in den Hochschulbereich und einer pflegewissenschaflichen Fundierung der Erstausbildung eingelöst werden.

Demzufolge sollen die zu entwickelnden Hochschulcurricula die bisher unterschiedlichen Pflegeberufe integrieren, dabei eine ausreichende fachliche Breite garantieren und gleichzeitig die notwendige Ausrichtung an den Anforderungen der unterschiedlichen Handlungsfelder in der Pflege gewährleisten. Dabei sind dem Erwerb der Schlüsselkompetenzen, der kritischen Refexion der Pflege als Profession, der Auseinandersetzung mit Fragen und Methoden der Pflegeforschung sowie die Umsetzung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse in der Praxis besondere Bedeutung beizumessen.Insbesondere die praktische Ausbildung in der Pflege verlangt neue Formen, um wissenschaftliches Lernen der Studierenden zu ermöglichen. Hierbei ist von einem Prozeß auszugehen, der in mehrere Phasen mit unterschiedlichen Zielsetzungen differenziert werden muß.

Zum Aufbau und Entwicklung der Curricula kann auf die Erfahrung der Studiengänge mit grundständigen Pflegestudiengängen zurückgegriffen werden. Darüber hinaus sind viele Pflegestudiengänge schon heute über Kooperationen und Partnerschaften mit europäischen und internationalen Studienängen der Pflege verbunden. Über den fachlichen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen kann auf diesem Wege auf vielfältige internationale Kompetenz aktualisiert und genutzt werden.

Abgestufte Studienabschlüsse (Bachelor, Master) stellen einen zweiten Weg in der generalistischen pflegerischen Erstausbildung dar. Zur Vermeidung von Divergenzen in der pflegerischen Qualifizierung muß auf eine funktionale Äquivalenz der Ausbildung    geachtet werden, die vor allem als Hochschulausbildung für eine berufliche Schwerpunktsetzung und eine Differenzierung in den Lernprozessen sorgt. Um die Offenheit für Lernprozesse zu gewährleisten, soll eine engmaschige Kooperation zwischen den betrieblich schulischen Pflegeausbildungen, dem ersten Weg, und dem sechs- bzw. achtsemestigen grundständigen Pflegehochschulstudium als zweitem Weg angestrebt werden. Diese Kooperationen gelingen leichter, wenn auch in den traditionellen Ausbildungen neu ausgerichtet und dem Bedarf angemessene Strukuren entwickelt werden. Gerade zur Reform der Berufsgesetze liegen vielfältige Vorschläge vor. Eine Entwicklung zeichnet sich bereits ab und korrespondiert unmittelbar mit den Zielen der Hochschulen und zwar die bereits initiierte Integration der einzelnen Ausbildungsgänge der Kranken-, Kinder- und Altenpflege zu einem neuen generalistischen Profil (Bundesausschuß der Länderarbeitsgemeinschaft der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe 1997, Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe 1994 u. 2001, Caritas Verband für das Bistum Essen e. V. 1998)

Wesentliche Voraussetzung für einen solchen Schritt ist allerdings die entsprechende Verankerung in den berufsrechtlichen Regelungen der Ausbildung und der Zulassung. Bestehende gesetzliche Ausbildungsregelungen sollen dahingehend geändert werden, daß sie eine generalistische wissenschaftliche Erstausbildung in der Pflege ermöglichen bzw. nicht ausschließen. Dies ist die Voraussetzung, potentiellen Interessenten solcher Studiengänge Zukunftsperspektiven zu eröffen, um überhaupt eine Akzeptanz bei potentiellen Arbeitgebern im Gesundheits- und Sozialwesen zu erreichen. Dazu bedarf es einer weitsichtigen Politik, die nicht nur Ausschnitte die pflegeberuflichen Bildung wahrnimmt, sondern das gesamte Spektrum der Gesundheits- und Sozialberufe im Blick hat.

- Die Schwierigkeiten
Wie sensibel dieser Bereich ist, wird deutlich, betrachtet man die heftige Reaktion von B. Meifort zu den jüngsten Vorschlägen zur Ausbildungsreform (Dr. med. Mabuse März/April 2001). Die Diskussion über "systemisch angemessene und gesellschaftlich sinnvolle" (ebenda), aber auch dem Bedarf an Pflege und gesundheitlicher Versorgung entsprechende Qualifikationen ist in der Tat durch die rasante Entwicklung im Gesundheits- und Sozialwesen neu zu eröffnen.

Ein zwei- und mehrstufige Qualifizierung für ein Berufsfeld ist durchaus üblich, s. technische und kaufmännische Berufe, und trägt der Annahme Rechnung, daß für die unterschielichen Probemlagen und Bedarfe auch unterschiedliche Qualifikationen vonnöten sind. Hilfreich und richtungsweisend für die Dikussion in den Pflege- und Sozialberufen ist der Vorschlag, die Qualifikationsstufen an der Intensität des Pflegebedarfs auszurichten (Robert Bosch Stiftung 2000). Inwieweit daraus abzuleiten sei, daß notwendigerweise damit auch eine Hierachisierung und eine Abgrenzung der Berechtigungsdomänen im Sinne von "Bildungseliten" und "nursing poor" (Meifort 2001) zu verbinden sei, bedarf des fachlichen Diskurses und einer sozialpolitischen Regelung.

Wir verfügen bereits über ein gestuftes System durch die grundständigen Studiengänge und nicht zuletzt auch durch die undurchschaubare Flut von Arbeitsverträgen und Qualifikationsvielfalt im ambulanten Versorgungsbereich.

Mit den gestuften Studienabschlüssen potenzieren sich die Möglichkeiten, u. U. auch die Schwierigkeiten, da damit auch die bestehenden Weiterbildungen zu Disposition stehen. Die Vorschläge der KMK und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Unterscheidung der neuen Studienabschlüsse stellt lediglich einen Rahmen dar. Studiengänge können stärker theorie- oder stärker anwendungsorientiert ausgerichtet sein. Die inhaltliche Differenzierung bleibt den Hochschulen bzw. den Fachbereichen oder Fakultäten vorbehalten und durchläuft, vor der endgültigen Genehmigung durch das zuständige Ministerium, den Filter der Akkreditierung. Diese prüft u.a. auch die Berufsrelevanz der Abschlüsse sowohl auf der Bachelor- als auch auf der Masterebene.

Zu diskutieren bleibt, inwieweit sich diese Qualifikation an den bestehende Weiterbildungen ausrichten soll und/oder vielleicht völlig neue, aus der systematischen Analyse der Anforderungen sich ergebenden Qualifizierungsnotwendigkeiten erschließen. Offen ist auch die Frage, inwieweit diese Masterstudiengänge unter dem Aspekt der Kooperationsnotwendigkeit, berufe- bzw. studiengangsübergreifend anzulegen sind.

3. Worin besteht die neue Qualität?

Deutlich wird, daß eine Akademisierung ohne Verbindungen zu den Bildungsstrukturen des gesamten Berufsfeldes eigene Strukturenentwicklung einfordert. Das neue Strukturangebot der gestuften Studiengänge eröffnet die zufunftsfähige Option einer inernationalen Kompatiblität von Pflegestudiengänge, erlaubt eine Systematisierung innerhalb de Studienangebote und erleichtet die Systematisierung der Studienabschlüsse.

Eine Qualifizierungszeit von neun Jahren für einen ersten akademischen Abschluß war unter dem Gesichtspunkt eines Aufbaustudiengangs für die ersten Studierendengruppen zu legitimieren. Im internationalen Vergleich aber kaum zu vermitteln und unter dem hochschulpolitischen Ziel einer Studienzeitverkürzung sicher kontrproduktiv. Auch für die Karriereplanung in Verbindung mit der Lebensplanung, gerade bei Frauen, sind solche Zeiten wenig motivierend, z. B. für ein Engagement in einer wissenschaflichen Laufbahn.

Gerade das zeitliche Zusammentreffen der Dynamiken im Sozial-, Gesundheits- und Bildungssystem kann einen neuen Professionalisierungsschub für die Pflege in Wissenschaft und Praxis einleiten. Aber auch der interberufliche und interdisziplinäre Dialog ist, angesichts der Entwicklung in Wissenschaft und Praxis, eine entscheidende Voraussetzung, um in den Prozeß der Umgestaltung des Sozial- und Gesundheitswesens sachkundig eingreifen zu können.

Die Akkreditierung ist ein Instrument zur Sicherung der Qualität der Studienprogramme. Im Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis, wird die Studierbarkeit der Studiengänge, insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventen und auf absehbare Entwicklungen in potentiellen Berufsfeldern, kontinuierlich geprüft (AkkrediditerungsRat 2000). Damit ist die Qualitätssicherung verpflichtend auch für Pflegestudiengänge.

Die absolut neue Qualität ist allerdings eine originäre wissenschaftliche Qualifizierung in der Pflege von der Erstausbildung bis zur Promotion in einer angemessenen Zeit.

 

 

Literatur:

AkkreditierungsRat (2000): Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen und Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister - Mindeststandards und Kriterien, Bonn. Ba zweite überarbeitete Auflage in Vorbereitung

ADS, BA, BALK, BKK, DBfK (Hrsg.) (1998): Pflegerischer Fortschritt und Wandel. Basispapier zum Gutachten 1997 des Sachverständigenrates der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen, Wuppertal u.a.

Bals, T (1994): Was Florence noch nicht ahnen konnte. Neue Herausforderungen an die berufliche Qualifizierung in der Pflege, Melsungen

Becker,W./Meifort, B. (1997): Altenpflege - eine Arbeit wie jede andere? Ein Beruf fürs Leben? Dokumentation einer Längsschnittuntersuchung zu Berufseinmündung und Berufverbleib von Altenpflegekräften. Bielefeld

Bock-Rosenthal (Hrsg.) (1999): Professionalisierung zwischen Praxis und Politik, Bern, Göttingen, Toronto, Seattle

Bundesausschuß der Länderarbeitsgemeinschaften der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe (1997): Bildungsplan Pflege "mit System", Wuppertal 1997, Überarbeitung in Vorbereitung

Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) (1999): Hochschulrahmengesetz, Bonn

Bundesministerium für Gesundheit: Diskussionspapier zur Novellierung des Krankenpflegegesetzes vom 20.11.2000

Caritas Verband für das Bistum Essen e.V. (Hrsg.) (1998): Gemeinsame (Grund-) Ausbildung in Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege. Ein Testcurriculum für die theoretische Ausbildung in der gemeinsamen Grundstufe "Schriftenreihe Band 10, Essen

Dekanekonferenz Pflegewissenschaft: Pressemitteilung: Empfehlung der Dekanekonferenz Pflegewissenschaft zu den neuen Studienabschlüssen Bachelor und Master vom 13.3.2000 unter: www.deka-pflegewiss.de

Dekanekonferenz Pflegewissenschaft: Pressemitteilung: Positionspapier zur beabsichtigten Änderung des Krankenpflegegesetzes vom Dezember 2000 unter: www.deka-pflegewiss.de

Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe (Hrsg.) (1994) Bildungskonzept. Göttingen, Eschborn,

Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe (Hrsg.) (2001): Bildungskonzept. Göttingen, Eschborn, Wuppertal dritte überarbeitete Auflage

Hochschulrektorenkonferenz (1997): Entschließung des 183. Plenums vom 10. November 1997, zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen/-abschlüssen, Bonn

Kälble, K; Troschke, J v. (2001): Gesundheitswissenschaftliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland: Entwicklung, Entwicklungsstand. Die europäische Perspektive und die Herausforderung durch das neue Graduierungssystem. In: Zeitschrift für Gesundheitswissenschaft, 4. Beiheft, Weinheim 2001

Kultusministerkonferenz (1999): Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland, Beschluß der Kulturministerkonferenz vom 24. 10. 1997. In: Kultusministerkonferenz / Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.): Neue Studiengänge und Akkreditierung, Beschlüsse und Empfehlungen von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz, Bonn

Kultusministerkonferenz (1999): Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen, Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 5. 3. 1999 In: Kultusministerkonferenz / Hoschschulrektorenkonferenz (Hrsg.): Neue Studiengänge und Akkreditierung, Beschlüsse und Empfehlungen von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz, Bonn

Kultusministerkonferenz (1999): Einführung eines Akkreditierungsverfahren für Bachelor-/Bakkalaureus- und Master-/Magisterstudiengängen, Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 3. 12. 1998 In: Kultusministerkonferenz / Hoschschulrektorenkonferenz (Hrsg.): Neue Studiengänge und Akkreditierung, Beschlüsse und Empfehlungen von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz, Bonn

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (2001): Die Fachberufe des Gesundheitswesens, Düsseldorf

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Sieger, M.; Kunstmann, W. (2000): Evaluierungsbericht über den Studiengang Pflege 1995 - 2000, Bochum

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Taubert, J. (1999): Modellversuch "Internationaler Studiengang für Pflegeleitung" an der Hochschule Bremen, Abschlussbericht, Bremen

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Zur Person:

Jahrgang 1944

Ausbildung zur Krankenschwester, Weiterbildung zur Lehrerin für Pflegeberufe, Studium der Erziehungswissenschaft, Soziologie und Psychologie mit dem Abschluß: Diplom Pädagogin, Schwerpunkt Erwachsenenbildung.

Berufliche Tätigkeit als Krankenschwester und als Lehrerin für Pflegeberufe. Seit 1974 tätig als Dozentin für Pflege in Theorie und Praxis in der beruflichen Qualifizierung zur Lehrerin für Pflegeberufe, in der Qualifizierung für das Management im Pflegedienst.

Von 1989 – 1995 Berufspädagogische Leiterin des Ev. Weiterbildungsinstituts für pflegerische Berufe in Münster

Seit 1995 Professorin für Pflegewissenschaft – Grundlagen und Forschung an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland – Westfalen – Lippe in Bochum, Fachbereich Pflege.

1.Vorsitzende der Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft

Adresse:
Prof. Margot Sieger
Evangelische Fachhochschule RWL
Fachbereich Pflege
Immanuel- Kant-Str. 18-20
44803 Bochum
Tel. 0234 / 36901-202
E-Mail: sieger@efh-bochum.de